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Diabetes mellitus

 

 

Heilmittelverordnung Nr. 13

 

 

 

Ein diabetisches Fußsyndrom kann entstehen, wenn die Nerven geschädigt sind und so möglicherweise Verletzungen nicht mehr wahrgenommen werden, wenn Durchblutungsstörungen vorliegen u.a.m.. Oft werden die Auswirkungen der Folgeschäden des Diabetes mellitus erst spät ersichtlich. Eine Therapie ist schwierig und nicht immer erfolgreich und deshalb ist es so wichtig, die Entstehung von vornherein zu verhindern.

 

Eine Präventionsmaßnahme ist, neben der eigenen sorgfälltigen Pflege und Beobachtung der Füße, die podologische Komplexbehandlung.

 

Die podologische Komplexbehandung gibt es für Diabetiker auf Rezept!

 

 

 

 

Wichtige Daten für die Heilmittel-verordnung:

 

 

 


 

 

1. Ausstellungdatum: Maximal 10 Tage vor Therapiebeginn
  
2. Erstverordnung:3 Behandlungen  
2. Folgeverordnung:3 bis 6 Behandlungen  
2. Hausbesuche:Ja / Nein  
3. Anzahl:Alle 4 bis 6 bzw. alle 6 bis 8 Wochen
  
4. Diagnosegruppe:Diabetes mellitus  
 Diabetisches Fußsyndrom  -  DFS
  
4. Indikationsschlüssel:DFc  
 Angio- u./o. Neuropathie
  
5. Zuzahlung:Befreit oder nicht befreit  
6. Gültigkeit: Durch Unterschrift und Stempel des Arztes